AGB

AGB

  1. GELTUNGSBEREICH
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Ausrichtung von Feiern jeglicher Art im Blöchliger Landhaus am Deich, Am Hodenberger Deich 41, 28355 Bremen – zur Durchführung von Veranstaltungen, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Blöchliger Event GmbH & Co. KG
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Blöchliger Event GmbH & Co. KG
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. VERTRAGSABSCHLUSS,-PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
  6. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Blöchliger Event GmbH & Co. KG zustande; diese sind die Vertragspartner.
  7. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Blöchliger Event GmbH & Co. KG eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. Blöchliger Event GmbH & Co. KG haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Blöchliger Event GmbH & Co. KG

die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Blöchliger Event GmbH & Co. KG beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Blöchliger Event GmbH & Co. KG beruhen. Einer Pflichtverletzung der Blöchliger Event GmbH & Co. KG steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Blöchliger Event GmbH & Co. KGauftreten, wird die Blöchliger Event GmbH & Co. KG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Blöchliger Event GmbH & Co. KG rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen Blöchliger Event GmbH & Co. KG

verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Blöchliger Event GmbH & Co. KG beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Blöchliger Event GmbH & Co. KG ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Blöchliger Event GmbH & Co. KG zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Blöchliger Event GmbH & Co. KG zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen Blöchliger Event GmbH & Co. KGan Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Blöchliger Event GmbH & Co. KG allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
  4. Rechnungen der Blöchliger Event GmbH & Co. KG sind, wenn nicht anderes vereinbart ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Blöchliger Event GmbH & Co. KG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Blöchliger Event GmbH & Co. KG berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Blöchliger Event GmbH & Co. KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten Blöchliger Event GmbH & Co. KG ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Blöchliger Event GmbH & Co. KG aufrechnen oder mindern.
  5. RÜCKTRITT DES KUNDEN (STORNIERUNG)
  6. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit Blöchliger Event GmbH & Co. KG geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Blöchliger Event GmbH & Co. KG. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Blöchliger Event GmbH & Co. KG zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  7. Sofern zwischen Blöchliger Event GmbH & Co. KG und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Blöchliger Event GmbH & Co. KG auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Blöchliger Event GmbH & Co. KG ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  8. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Blöchliger Event GmbH & Co. KG

berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 25% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 75% des Speisenumsatzes.

  1. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
  2. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist Blöchliger Event GmbH & Co. KG berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 25%, bei einem späteren Rücktritt 75% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
  3. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  4. RÜCKTRITT DURCH DIE BLÖCHLIGER EVENT GMBH & Co. KG
  5. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Blöchliger Event GmbH & Co. KG in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Blöchliger Event GmbH & Co. KG auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  6. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist Blöchliger Event GmbH & Co. KG ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  7. Ferner ist Blöchliger Event GmbH & Co. KG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Blöchliger Event GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; Blöchliger Event GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der IDEAS GASTRO GMBH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Blöchliger Event GmbH & Co. KG zuzurechnen ist oder aber ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  8. Bei berechtigtem Rücktritt der Blöchliger Event GmbH & Co. KG entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  1. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VA-ZEIT
  2. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Blöchliger Event GmbH & Co. KG mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Blöchliger Event GmbH & Co. KG
  3. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von der Blöchliger Event GmbH & Co. KG bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
  4. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  5. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Blöchliger Event GmbH & Co. KG berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
  6. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Blöchliger Event GmbH & Co. KG diesen Abweichungen zu, so kann Blöchliger Event GmbH & Co. KG die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn Blöchliger Event GmbH & Co. KG trifft ein Verschulden.

VII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Blöchliger Event GmbH & Co. KG. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld).

VIII. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

  1. Soweit Blöchliger Event GmbH & Co. KG für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Blöchliger Event GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Blöchliger Event GmbH & Co. KG bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Blöchliger Event GmbH & Co. KG gehen zu Lasten des Kunden, soweit Blöchliger Event GmbH & Co. KG

diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Blöchliger Event GmbH & Co. KG pauschal erfassen und berechnen.

  1. Der Kunde ist mit Zustimmung der Blöchliger Event GmbH & Co. KG berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Blöchliger Event GmbH & Co. KG eine Anschlussgebühr verlangen.
  2. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der Blöchliger Event GmbH & Co. KG ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
  3. Störungen an von Blöchliger Event GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Blöchliger Event GmbH & Co. KG diese Störungen nicht zu vertreten hat.
  4. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
  5. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant. Blöchliger Event GmbH & Co. KG übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Blöchliger Event GmbH & Co. KG. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
  6. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist Blöchliger Event GmbH & Co. KG berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Blöchliger Event GmbH & Co. KG berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Blöchliger Event GmbH & Co. KG abzustimmen.
  7. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf Blöchliger Event GmbH & Co. KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Blöchliger Event GmbH & Co. KG für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  8. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
  9. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  10. Blöchliger Event GmbH & Co. KG kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bremen.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Blöchliger Event GmbH & Co. KG. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Bremen.
  5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.